Verbot und Kennzeichnungspflicht für Bisphenol A (BPA) ‑haltige Lebensmittelbehälter

Einer Kata­stro­phe zuvor­zu­kom­men erfor­dert für gewöhn­lich ein Han­deln, noch bevor Schä­den deut­lich sicht­bar wer­den, vor allem dann, wenn die Schä­den erst spät ein­tre­ten und unum­kehr­bar sind.“
(Euro­päi­sche Umwelt­agen­tur Kopen­ha­gen; 2002)

Um die­sem Vor­sor­ge­prin­zip ange­mes­sen Rech­nung zu tra­gen, haben wir die Regie­rung der Deutsch­spra­chi­gen Gemein­schaft in einem Reso­lu­ti­ons­vor­schlag auf­ge­for­dert, sich für ein gene­rel­les Ver­bot sowie eine Kenn­zeich­nungs­pflicht von Lebens­mit­tel­be­häl­tern, die den Weich­ma­cher Bis­phe­nol A ent­hal­ten, ein­zu­set­zen und zwar bei der Föde­ral­re­gie­rung, sowie dem EU-Parlament.

Lesen Sie hier den Reso­lu­ti­ons­vor­schlag der Vivant-Fraktion. 

Hier fin­den Sie die Ver­si­on des Reso­lu­ti­ons­vor­schlags, wel­cher von allen Frak­tio­nen im PDG mit­ge­tra­gen wird.