Zusatzstoffe in Lebensmitteln und deren Kennzeichnung

In der EU-Ver­ord­nung Nr. 1169/2011 — Infor­ma­ti­on der Ver­brau­cher über Lebens­mit­tel steht unter ande­rem: […] Infor­ma­tio­nen über Lebens­mit­tel dür­fen für die Öffent­lich­keit nicht irre­füh­rend sein, ins­be­son­de­re indem zu ver­ste­hen gege­ben wird, dass sich das Lebens­mit­tel durch beson­de­re Merk­ma­le oder Wir­kun­gen aus­zeich­net, über die es nicht ver­fügt. Infor­ma­tio­nen über Lebens­mit­tel müs­sen zutref­fend, klar und für die Ver­brau­cher leicht ver­ständ­lich sein […].

Eben­falls steht in die­ser Verordnung:

Zitat: „Um auf dem Gebiet des Gesund­heits­schut­zes der Ver­brau­cher ein hohes Niveau zu errei­chen und das Recht der Ver­brau­cher auf Infor­ma­ti­on zu gewähr­leis­ten, soll­te sicher­ge­stellt wer­den, dass die Ver­brau­cher in Bezug auf die Lebens­mit­tel, die sie ver­zeh­ren, in geeig­ne­ter Wei­se infor­miert werden.“[…]

Den­noch wird die­se Ver­ord­nung von Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen kri­ti­siert, weil sie ihren eige­nen Vor­ga­ben nicht gerecht wird.

Lesen Sie hier unse­ren Reso­lu­ti­ons­vor­schlag und erfah­ren Sie warum.