Interpellation von Diana Stiel an Ministerin Klinkenberg bzgl. Covid-19

Hier Auszüge aus der Interpellation von Diana Stiel an Ministerin Klinkenberg zu ihren Aussagen während der Corona Krise zur Covid-Impfung.

Wir haben darauf hingewiesen, dass so etwas nie mehr passieren darf. Doch die Reaktionen lassen für die nächste Krise nichts Gutes erahnen…

Die komplette Interpellation findet Ihr ab hier https://youtu.be/4375tGG_MC8?t=2589 Quelle: PDG-TV

und hiernach:

Interpellation Nr. 1 von Frau STIEL (VIVANT) an Ministerin KLINKENBERG zu Ihren Aussagen während der Corona Krise zur Covid-Impfung

Die Jahre 2020 bis 2023 waren von der so genannten Corona-Krise geprägt. Eine schwierige und unschöne Zeit. Keiner denkt wohl gerne daran zurück. Doch als politisch Verantwortliche können wir uns einer Auseinandersetzung mit dem, was auf politischer Ebene entschieden wurde, nicht entziehen, denn die Auswirkungen einiger der damals getroffenen Maßnahmen sind bis heute zu spüren. Deshalb möchte ich heute nochmals einen Blick auf einen zentralen Aspekt des damaligen Krisenmanagements werfen.

Erinnern wir uns: In diesen rund dreieinhalb Jahren wurden auch hier im Parlament Dekrete verabschiedet, die die Rechte und Freiheiten der Bevölkerung maßgeblich eingeschränkt haben.

So hatte beispielsweise die damalige Regierung, unter Ihrer Beteiligung, Frau Ministerin, hier im Parlament ein Zusammenarbeitsabkommen zur Abstimmung vorgelegt, mit welchem ein soziales Kontrollinstrument eingeführt wurde. Ich spreche vom Covid Safe Ticket, kurz CST genannt.

Ich erinnere daran, dass ein CST in dieser Zeit die Bedingung für eine Teilnahme am sozialen Leben war. Hatte man kein CST, so durfte man nicht ins Restaurant, Kino, Theater, Konzert oder Oper, das Reisen wurde zum Problem oder sogar unmöglich.

Ein CST bekam man nur, wenn man geimpft, genesen oder getestet war. Von 3G war hier die Rede. Der damalige und aktuelle Ministerpräsident Paasch zog zeitweise sogar eine 2G Regelung, „geimpft oder genesen“, in Betracht.

Natürlich, es gab die Tests als Alternative. Auf lange Sicht war diese Option aber für viele zum einen zu aufwendig und zum anderen einfach zu teuer.

Die Regierung der DG trug einen wichtigen Teil dazu bei, die Menschen unter Druck zu setzen, wurden doch regelmäßig Anzeigen geschaltet, die die Menschen, die noch zweifelten, davon überzeugen sollten, sich endlich impfen zu lassen. In der Folge wurde auf so manchen Nicht-Geimpften Druck ausgeübt, von Familie, Freunden, Arbeitgebern und Kollegen.

Es startete eine regelrechte Werbekampagne für die Covid-Impfungen. Regierung und Ministerium warben mit Slogans, wie „Mit der Impfung schütze ich mich und andere“, „Deine Impfung zählt noch immer“. Die Impfung wurde regelrecht als „die Lösung“ oder auch der „Game Changer“ angepriesen.

Ich zitiere aus einem Werbeplakat, das im November 2021 vom Ministerium herausgegeben wurde und die Zweifler überzeugen sollte1:

„Deine Impfung zählt noch immer, Sag ja zur Rückkehr in die Normalität!

Fakt ist: Ostbelgien kämpft weiter gegen Covid-19. Erst drei Viertel der Impfberechtigten Bürger sind geimpft. Dies ist noch deutlich zu wenig, um Maßnahmen aufzuheben und wieder zur Normalität zurückzukehren. Lass dich impfen, für dich und für alle!“ – Zitat Ende.

Durch solche Aussagen gerieten die Ungeimpften weiter unter Druck, wurden sie doch von ihrer Umgebung als die Schuldigen an der nicht wiederkehrenden Normalität identifiziert.

Im Dezember 2021, eine weitere Veröffentlichung, ich zitiere2:

„Die Impfung ist mein bester Schutz

Fakt ist: Alle zugelassenen Impfstoffe gegen Covid-19 weisen einen hohen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe auf. Die Impfung minimiert das Risiko eines schweren Verlaufs und von Long-Covid-Nebenwirkungen

Die Corona-Impfung wirkt und rettet Leben

Fakt ist: Die Corona-Impfung hat eine hohe Wirksamkeit. Die Wahrscheinlichkeit, schwer an Corona zu erkranken, ist bei Geimpften viel geringer, als bei Ungeimpften. Je mehr Menschen gegen Covid-19 geimpft sind, desto weniger zirkuliert das Virus. Das bedeutet: weniger Infektionen, weniger Krankenhausaufnahmen und weniger Sterbefälle.

Kinderwunsch? Keine Angst vor der Impfung

Fakt ist: Die Corona-Schutzimpfung hat keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit. Weder die Fruchtbarkeit von Männern noch die von Frauen wird durch die Impfung gegen Covid-19 negativ beeinflusst.“ – Zitat Ende.

Sogar schwangeren Frauen wurde die Impfung ans Herz gelegt…

Wiederholt haben wir damals die damit zusammenhängenden Entscheidungen aller belgischen Regierungen, inklusive die der DG-Regierung, kritisiert.

In mehreren Interventionen machten wir auch Sie, Frau Ministerin, darauf aufmerksam, dass es Bedenken gab, dass die Impfungen nicht die erforderlichen Bedingungen erfüllten, um eine Marktzulassung zu erhalten. Wir äußerten Zweifel an der Sicherheit dieser in nie gekannter Geschwindigkeit, bedingt zugelassenen Impfstoffe.

In Ihrer Antwort auf die mündliche Frage (Nr. 727) meines Kollegen Alain Mertes, während der Kontrollsitzung vom 10. Juni 2021, widersprachen Sie unseren Argumenten3.

Ich zitiere:

“[…] Auch wenn Sie es in Ihrer Frage anders darstellen, gibt es von wissenschaftlicher Seite keine Bedenken in Sachen Nebenwirkungen und Langzeitfolgen. Würde es Bedenken geben, wären die Impfstoffe nicht zugelassen worden. Es gibt vielmehr eine Aufklärung in Bezug auf mögliche Nebenwirkungen und das ist auch richtig und gut so. Das bedeutet aber nicht, dass die Impfung nicht sicher ist. Ich sage es noch mal: Wäre sie nicht sicher, wäre sie nicht zugelassen worden. Auch würde die WHO, das RKI, Sciensano, der Hohe Impfrat sowie Impfkommissionen und wissenschaftliche Einrichtungen auf der ganzen Welt nicht für die Impfung eintreten, wenn diese nicht sicher wäre. Ich wehre mich also gegen die Darstellung, dass die Wissenschaft vor der Impfung warne, wenn gerade das Gegenteil der Fall ist. Die zugelassenen Corona-Impfstoffe sind eine Errungenschaft der Wissenschaft, die allen geltenden Sicherheitsansprüchen genügen und die von Experten auf der ganzen Welt als sicheres und wirksames Mittel gegen das Corona-Virus anerkannt werden. […]” – Zitat Ende.

In Ihrer Antwort auf die Interpellation (Nr. 26) des Kollegen Mertes, vom 9. September 2021, in der es u.a. um genau dieses Zitat und damit um die angebliche Unbedenklichkeit der Impfstoffe ging, bekräftigten Sie die Wirksamkeit sowie die Unbedenklichkeit der Impfungen, trotz der damals schon öffentlich geäußerten Zweifel4.

Hier einige Ihrer Aussagen, ich zitiere:

„Die Impfstoffe werden selbstverständlich auch vor einer bedingten Zulassung auf Sicherheit und Qualität geprüft.“

„So und nicht anders war meine Aussage zu verstehen, die ich gern selbst noch mal wiederhole: „Würde es Bedenken geben, wären die Impfstoffe nicht zugelassen worden. Es gibt vielmehr eine Aufklärung in Bezug auf mögliche Nebenwirkungen und das ist auch richtig und gut so.“

„Dass im Rahmen der bedingten Zulassung auch noch nach der Zulassung kontinuierlich Daten erhoben und analysiert werden, ist eine ZUSÄTZLICHE Sicherheitsmaßnahme. Diese Vorgehensweise trägt dazu bei, die Sicherheit und Transparenz zu erhöhen und somit das Vertrauen in die Impfstoffe zu stärken.“

Zitat Ende.

Sie lasen uns aus den Zulassungsprozeduren und den damit verbundenen Sicherheitsanforderungen vor.

Sie sagten u.a., ich zitiere: „Der Inhaber der Marktzulassung ist für das Produkt und seine sichere Verwendung verantwortlich.“

Das klang alles sehr beruhigend, wir wissen aber inzwischen, dass das leider nicht der Realität entspricht.

Ihre Antworten lassen vermuten, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Äußerungen nicht über den Inhalt der Verträge zum Ankauf der Impfstoffe informiert waren.

Hätten Sie den Vertrag zwischen der EU-Kommission und Pfizer/BioNTech gelesen, dann hätte Ihnen auffallen müssen, dass Pfizer/BioNTech sich durch diesen Vertrag so abgesichert hat, dass die Firma keinerlei Verantwortung übernehmen muss.

Am 23. Oktober 2023 haben Vivant Ostbelgien, sowie die 3 Abgeordneten Michael Balter, Alain Mertes und ich selbst, sich als Zivilpartei konstituiert und einer Klage vor dem Lütticher Gericht angeschlossen. Im Rahmen dieses Verfahrens gelangten wir auf legale Weise an die Kopien der Original-Verträge zwischen Pfizer/BioNTech und der EU sowie dem Vaccine Order Form (kurz VOF), dem eigentlichen Ankaufvertrag zwischen Pfizer/BioNTech und den Mitgliedstaaten.

Ich zitiere aus dem Vertrag (Purchase Agreement, kurz PA) mit der EU-Kommission, I.12.1. (freie Übersetzung aus dem Englischen):

“Die Kommission erklärt im Namen der teilnehmenden Mitgliedstaaten, dass die Verwendung von Impfstoffen, die im Rahmen dieses PA hergestellt werden, unter epidemischen Bedingungen erfolgt, die eine solche Verwendung erfordern, und dass die Verabreichung von Impfstoffen daher unter der alleinigen Verantwortung der teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt wird. Daher wird jeder teilnehmende Mitgliedstaat den Auftragnehmer, seine verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber und Unterlizenznehmer sowie die leitenden Angestellten, Direktoren, Angestellten und sonstigen Vertreter und Bevollmächtigten jedes dieser Unternehmen (zusammen die „entschädigten Personen“) von jeglicher Haftung freistellen und schadlos halten, die durch Vergleiche gemäß Artikel I.12.6. und angemessenen direkten externen Rechtskosten, die bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und sonstiger Kosten), ….” – Zitat Ende.

Von der Übernahme einer Haftung, wie Sie es beschrieben haben, kann hier keine Rede sein. Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Hersteller entledigt sich mit dieser Klausel jeglicher Haftung.

Auch die Wirksamkeit sowie die Sicherheit und Unbedenklichkeit des eigenen Produkts, sprich der COVID19-Impfstoffe, schätzt Pfizer/BioNTech selbst offensichtlich anders ein als Sie, Frau Ministerin.

In den 2021 ausgehandelten Verträgen äußert Pfizer/BioNTech Folgendes. Ich berufe mich hier auf den Artikel I.4. des VOF, den alle Mitgliedsstaaten Ende 2021 unterzeichnet haben. Darin heißt es, ich zitiere (freie Übersetzung aus dem Englischen):

“Der teilnehmende Mitgliedstaat erkennt an, dass der Impfstoff und die mit dem Impfstoff zusammenhängenden Materialien sowie ihre Komponenten und Bestandteile aufgrund der Notsituation der Covid-19-Pandemie schnell entwickelt werden mussten und nach der Bereitstellung des Impfstoffs an die teilnehmenden Mitgliedstaaten im Rahmen des PA weiter untersucht werden. Der teilnehmende Mitgliedstaat erkennt ferner an, dass die Langzeitfolgen sowie die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass es unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs geben kann, die derzeit nicht bekannt sind. Ferner erkennt der teilnehmende Mitgliedstaat an, dass die Impfstoffe nicht serialisiert werden sollen.”

Eine Arzneimittelpackung wird serialisiert, indem sie mit einer zufällig gewählten, einmaligen Seriennummer (in Form einer Nummer, eines Barcode oder QR-Code) ausgestattet wird, die gemeinsam mit Chargennummer und Ablaufdatum in einem zweidimensionalen Barcode verschlüsselt wird.

Die Serialisierung dient, innerhalb Europas, der eindeutigen Identifizierung eines medizinischen Produkts von der Herstellung bis zur Lieferung und Verabreichung an den Patienten.

Durch die EU-Directive 2011/62/UE ist der Hersteller verpflichtet5, jedes von ihm produzierte medizinische Produkt mit einem individuellen Erkennungsmerkmal zu versehen. Das geht auch aus dem diesbezüglichen Rundschreiben der AFMPS hervor, ich zitiere (frei übersetzt aus dem Französischen)6:

„Konkret geht es um die Verpflichtung, Arzneimittelverpackungen mit einer eindeutigen Kennung zu versehen und ein System zu entwickeln, mit dem die Echtheit von Verpackungen, die diese Kennung tragen, überprüft werden kann.“

Indem Pfizer/BioNTech, gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten, vertraglich festlegen, dass eine Serialisierung bei den Impfstoffen keine Anwendung findet, werden die gesetzlichen Bestimmungen, die vor allem der Arzneimittelsicherheit dienen, hier ein weiteres Mal außer Kraft gesetzt.

Ganz abgesehen von der Tatsache, dass man wiederholt eine gesetzliche Verpflichtung aushebelt, eine korrekte Rückverfolgung und Überwachung des Produkts wird durch den Verzicht auf die Serialisierung erschwert oder gar unmöglich gemacht. Das ist äußerst erstaunlich, handelt es sich doch um ein nur bedingt zugelassenes Produkt, welches eine engmaschige Überwachung erfordert.

In der Nachbetrachtung und vor dem Hintergrund der nun bekannten Klauseln der Ankaufverträge zwischen EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten einerseits und dem Pharmaunternehmen Pfizer/BioNTech andererseits kommen wir nicht umhin, Ihre Vorgehensweise und Äußerungen in Frage zu stellen!

Hierzu lauten meine konkreten Fragen an Sie:

  1. Ab welchem Zeitpunkt hatte die Regierung der DG, und/oder deren Kabinette, das Ministerium und/oder andere von ihnen kontrollierte Einrichtungen, eine Kopie der mit Pfizer/BioNTech unterzeichneten EU-Verträge, sowie der zwischen Pfizer/BioNTec und dem belgischen Föderalstaat unterzeichneten Bestellschein mit den darin enthaltenen Klauseln?
  2. Waren Sie zum Zeitpunkt der oben erwähnten und von Ihnen gemachten Äußerungen im Besitz einer Abschrift der oben aufgeführten Verträge oder hatten Sie zumindest Kenntnis von deren Inhalt?
  3. Falls ja,
  4. bitte erklären Sie, warum Sie dennoch fortwährend behauptet haben, die Impfung sei wirksam und sicher, sonst wäre sie nicht zugelassen worden?
  5. stehen Ihrer Meinung nach die Corona-Maßnahmen im Einklang mit den Grundsätzen des Unionsrechts, des Gesetzes über die formelle Begründung von Verwaltungsakten, der Verfassung und den Chartas der Grundrechte (EU und EMRK)?
  6. sind Ihrer Meinung nach die Texte des CST und der Inhalt der Verträge vereinbar?
  7. legitimieren Ihrer Meinung nach die Pfizer/BioNTech-Verträge die Diskriminierung von Bürgern aufgrund ihres Impfstatus?
  8. warum hat die Exekutive den Parlamentariern diese Elemente vor der Abstimmung nicht zur Verfügung gestellt?
  9. warum hat die Regierung die Bürger der DG nicht über diese wesentlichen Elemente informiert?
  10. wird die Regierung der DG diese Verträge der Öffentlichkeit zugänglich machen?
  11. Falls nein,
  12. wie rechtfertigen Sie, die Leitlinien der Föderalregierung zu unterstützen und fortwährend zu wiederholen, die Impfung sei sicher, sonst wäre sie nicht zugelassen, obwohl Ihnen die Bedingungen, unter denen der Vertrag abgeschlossen wurde, unbekannt waren?
  13. hatten Sie damals den föderalen Minister für Gesundheit, Frank Vandenbroucke, zu den Inhalten befragt?
  14. werden Sie den föderalen Minister für Gesundheit, Frank Vandenbroucke, diesbezüglich zur Rede stellen?

 

Antwort der Ministerin:

Sehr geehrter Vorsitzender,

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

zunächst möchte ich mich bei allen entschuldigen. Sie werden in den nächsten Minuten ein Déjà-vu oder – besser gesagt ein – Déjà-entendu Erlebnis haben. Denn solange die Vivant Fraktion immer wieder die gleichen falschen Behauptungen aufstellt, werde ich wohl immer wieder, die Fakten in Erinnerung rufen müssen.

Weder das Purchase-Agreement zwischen der EU und Pfizer noch der Bestellschein liegen uns vor. Die Föderalregierung ist nicht berechtigt, diese Dokumente zu teilen. Insofern sind uns auch die genauen Inhalte des Kaufvertrags nicht bekannt. Das müssen sie auch nicht. Denn die Angaben zur Sicherheit der Impfung – Werte Kollegin Stiel – sind hingegen sehr wohl bekannt und darauf kommt es ja an. Ich habe keinen Anlass, den föderalen Gesundheitsminister zu technischen Details eines Kaufvertrags zu Covid 19 Impfstoffen zu befragen, solang sichergestellt ist, dass die Sicherheit der Impfung nach allen gültigen Standards gründlich geprüft und belegt wurde.

Gerne erinnere ich auch daran, dass wir uns von 2020 bis 2022 in einer so genannten föderalen Phase, was bedeutet, dass die COVID-19-Pandemie in diesem Zeitraum auf nationaler Ebene verwaltet wurde.

Frau Stiel, Sie versuchen in altbekannter Manier mehr schlecht als recht den falschen Eindruck zu erwecken, die Regierungen hätten unverantwortlich und wenig weitsichtig gehandelt. Genau das Gegenteil war der Fall. Lassen Sie es mich noch einmal deutlich sagen: Die Regierung hält ebenso wie die Wissenschaft an der erwiesenen Tatsache fest, dass die Impfung Leben rettet und sicher ist. Um komplexe Sachverhalte zu verstehen, braucht man unter anderem die Bereitschaft, sie verstehen zu wollen, und die Fähigkeit, Dinge differenziert zu betrachten und keine unzulässigen Zusammenhänge herzustellen. So muss man – Kollegin Stiel – zum Beispiel den Vertragsabschluss zur Beschaffung der Impfstoffe vom Verfahren der Zulassung und Sicherheitsprüfung des Impfstoffes klar unterscheiden.

Der Vertrag wurde abgeschlossen, bevor es zu einer definitiven Zulassung des Impfstoffs und der anschließenden Verabreichung kam. Der Vertrag entscheidet nicht über die Zulassung des Impfstoffes oder dessen Wirksamkeit und Sicherheit. Der Vertrag regelt ausschließlich die Bestellung und Bezahlung von Impfstoff. Die Zulassung eines Impfstoffes wird nicht vertraglich geregelt, sondern über wissenschaftliche Verfahren.

Der Impfstoff wurde unter großem Zeitdruck in einer Notsituation entwickelt und die großen Studien zur Untersuchung der Sicherheit wurden im zeitlichen Verlauf während der Vertragsverhandlungen durchgeführt. Daher wäre während der Unterzeichnung des Vertrags noch keine verlässliche Aussage über die Wirksamkeit und Langzeitfolgen möglich gewesen.

Nach dem Abschluss der Studien wurde der Impfstoff von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) und anschließend auch durch die belgische Föderale Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAAG) geprüft und erst dann erfolgte die tatsächliche Zulassung des Impfstoffs. Alles ist also korrekt und in der richtigen Reihenfolge abgelaufen, lediglich der Vertrag zum Ankauf der Impfung ist bereits während der Studienphase abgeschlossen worden. Verabreicht wurde die Impfung erst, nachdem die Impfung für sicher befunden und zugelassen wurde.

Die Aussage aus dem Jahr 2021, die Impfung sei sicher, weil sie sonst nicht zugelassen worden wäre, ist und bleibt also korrekt, denn die Zulassung erfolgt durch die EMA und nicht durch das oben genannte Purchase Agreement. Wäre der Impfstoff nicht von der EMA zugelassen und als sicher eingestuft worden, so hätte er auch nicht in Europa verabreicht werden dürfen, ungeachtet des Vertragsabschlusses.

All das habe ich bereits damals in diesem Hause erklärt.

Dieses Beispiel ist eines von vielen im Zusammenhang mit der Corona Krise, das belegt, dass die Abgeordneten der Vivant Fraktion gern unvollständig oder tendenziös zitieren. Dass mir die Interpellantin jetzt aber auch noch Aussagen in den Mund legt, die ich nie getätigt habe, ist neu. Ich habe nie von Haftung gesprochen, sondern von der Sicherheit der Impfung. Und wie ich es bereits sagte, bleibe ich bei meiner Aussage, dass die Sicherheit zum Zeitpunkt der Verabreichung der Impfung hinreichend belegt war. Das bedeutet nicht, dass es keine Nebenwirkungen geben kann. Auch darauf wurde immer wieder hingewiesen.

Bei der Neuentwicklung eines Arzneimittels werden klinische Studien durchgeführt. Dies wurde auch beim Impfstoff gegen COVID-19 so gehandhabt:

Zunächst wurden geeignete Impfstoffkandidaten im Hinblick auf Sicherheit und Verträglichkeit sowie geeignete Immunreaktion ausgewählt. In den USA haben 195 Personen im Alter von 18 bis 55 bzw. 65 bis 85 Jahren an dieser Studie teilgenommen7.

Anschließend wurde der Impfstoff einer Gruppe von Personen verabreicht, während eine andere Gruppe ein Placebo bekam. So nahmen zwischen dem 27. Juli und dem 14. November 2020 an 152 Studienorten 43.448 Personen im Alter von 16 Jahren oder älter jeweils im Abstand von 21 Tagen an dieser Testphase teil. Die Teilnehmer wurden randomisiert in zwei Gruppen aufgeteilt. 21.720 Personen wurden mit jeweils 30 μg BNT162b2 geimpft und 21.728 Personen erhielten ein Placebo. Bei der Verabreichung von zwei Dosen BNT162b2 wurde ein 95-prozentiger Schutz gegen COVID-19 bei Personen im Alter von 16 Jahren und älter festgestellt, mit einer Impfstoffsicherheit über einen Zeitraum von zwei Monaten. Es wurden keine schweren COVID-19-Fälle in der geimpften Gruppe beobachtet, während in der Placebo-Gruppe 32 schwere Fälle auftraten. Das Ergebnis entsprach einer Wirksamkeit des Impfstoffs von 100 % gegen schwere Verläufe.

Die Inzidenz schwerwiegender unerwünschter Nebenwirkungen war gering und war in der Impfstoff- und der Placebogruppe ähnlich. Die beobachteten Nebenwirkungen stimmten mit den zuvor berichteten Ergebnissen überein und es wurden keine schwerwiegenden Sicherheitsbedenken festgestellt.8

Die Zulassung der EMA erfolgte im Rahmen eines rolling review Verfahrens. Dieses Verfahren zur schnelleren Zulassung eines Arzneimittels in außergewöhnlichen Situationen existiert in der amerikanischen Food and Drug Agency (FDA) seit 1988 und wurde von der EMA im Jahr 2009 im Rahmen der H1N1-Pandemie übernommen. Bei dieser schnelleren Autorisierung handelt es sich um eine strukturell organisierte und international anerkannte Datenanalyse in Echtzeit, die seit vielen Jahren in bestimmten Situationen praktiziert wird. 9

Der Impfstoff wurde im weiteren Verlauf immer wieder von der EMA evaluiert und man kam zu keinem anderen Ergebnis als in den ersten Studien. Die Updates sind auf der Webseite der EMA einsehbar.10 Außerdem kann die Bewertung von Nebeneffekten hier nachgelesen werden. Ich zitiere „Die in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind sicher und wirksam. Rund 1 Milliarde Impfstoffdosen wurden in der EU und im EWR verabreicht. Die EMA und die EU-Mitgliedstaaten überwachen die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe weiterhin genau.“11

Das Robert-Koch- Institut äußert sich zu Langzeitschäden durch die COVID-Impfung folgendermaßen: „Sogenannte Langzeitnebenwirkungen, die unerwartet und erst lange Zeit (z.B. mehrere Jahre) nach der Impfung auftreten, sind bei noch keiner Impfung beobachtet worden und sind auch bei den COVID-19-Impfstoffen nicht zu erwarten… In der Vergangenheit kam es vor, dass sehr seltene Nebenwirkungen, die bei Geimpften kurz nach der Impfung auftraten, von Forschenden erst nach der Zulassung erkannt wurden. Der Grund dafür ist, dass sehr viele Menschen geimpft werden müssen, um sehr seltene Nebenwirkungen aufzuspüren. In der Regel braucht das eine gewisse Zeit. Die COVID-19-Impfstoffe wurden in kürzester Zeit vielen Menschen weltweit verabreicht. Deshalb konnten auch sehr seltene Nebenwirkungen schneller als sonst erkannt und beurteilt werden.“12

Auch das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass keine sogenannten Langzeitnebenwirkungen, die erst Jahre nach der Impfung auftreten, zu befürchten sind, und erläutert, was unter Langzeitnebenwirkungen zu verstehen ist. 13

Im weiteren Verlauf wurde in Belgien, besonders für die Anfangsvarianten von COVID-19, die in der Zeit zwischen 2020 und 2022 auftraten, ein Schutz gegen Ansteckung deutlich14 nachgewiesen. Eine belgische Studie, deren Ergebnissen zufolge die COVID-Impfung die Zahl der Todesfälle in der belgischen Bevölkerung im Altervon≥65 Jahren um durchschnittlich 54%,(und während der Delta-, Omicron- und Alpha-Periode um 68%, 54% bzw. 31%) verringert hat, befindet sich derzeit im Peer-Review-Verfahren.15

Eine neue Studie des WHO-Regionalbüros für Europa zeigt, dass die COVID-19-Impfung mehr als die Hälfte der COVID-19-bedingten Krankenhausaufenthalte und mehr als die Hälfte aller schwerwiegenden Folgen, einschließlich verhindert hat. „Diese Ergebnisse verdeutlichen erneut, wie wichtig die COVID-19-Impfung ist, insbesondere für die am meisten gefährdeten Menschen, darunter ältere Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen.“16

Daher noch mal: Meine Aussage bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit der Covid-19-Impfunghat weiterhin Bestand.

Was die Serialisierung betrifft, so war und ist jede einzelne Ampulle mit Impfstoff mit den gesetzlich festgelegten Angaben (Seriennummer, usw.) versehen. Falls es diesbezüglich im Vertrag eine entsprechende Passage gab, so wird dies sicher einen nachvollziehbaren Grund zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gehabt haben. Ich kann Ihnen versichern, dass bei jeder eingetragenen Impfung die Angaben zum Impfstoff zurückverfolgt werden können, wie die Geimpften übrigens an den kleinen Aufklebern erkennen konnten, die auf die Impfpässe geklebt wurden und die Seriennummer enthielten.

Liebe Frau Stiel, die COVID-19-Pandemie war für uns alle eine herausfordernde Zeit. Vergessen sollten wir aber nicht, wie viele Leben durch die Impfung gerettet werden konnten. Das zu verschweigen und die Tatsachen zu verdrehen, ist schlicht und weg unredlich.

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