Resolutionsvorschlag zur Verbesserung der Bankdienstleistungen und zur Verankerung des Rechts auf Zahlung mit Bargeld in der Verfassung

Am 3. Novem­ber 2023 hin­ter­leg­te die Vivant-Frak­ti­on ihren Reso­lu­ti­ons­vor­schlag zur Ver­bes­se­rung der Bank­dienst­leis­tun­gen und zur Ver­an­ke­rung des Rechts auf Zah­lung mit Bar­geld in der Ver­fas­sung im Par­la­ment der Deutsch­spra­chi­gen Gemeinschaft.

Fol­gen­de Pres­se­mit­tei­lung wur­de dazu veröffentlicht:

Unzu­mut­ba­re Situa­ti­on bei den Bank­dienst­leis­tun­gen – die Vivant-Frak­ti­on reicht Reso­lu­ti­ons­vor­schlag ein

Seit der Ein­füh­rung der neu­en Geld­au­to­ma­ten des pri­va­ten Betrei­bers BATOPIN bzw. der Abschaf­fung der Geld­au­to­ma­ten in den Bank­fi­lia­len häu­fen sich in der Bevöl­ke­rung die Beschwer­den bezüg­lich der ange­bo­te­nen Bankdienstleistungen.

Beklagt wer­den lan­ge War­te­zei­ten, stän­di­ge Gerä­te­pro­ble­me, Sau­ber­keit, unzu­rei­chen­de Ver­füg­bar­keit von Bank­no­ten, man­geln­de Sicher­heits­stan­dards und man­geln­de Dis­kre­ti­on bei Geld­trans­ak­tio­nen an öffent­li­chen Cash-Punkten.

Die Abschaf­fung der Bank­au­to­ma­ten ent­spricht nicht dem Wunsch der Bür­ger und wur­de, wie­der ein­mal, über die Köp­fe der Men­schen hin­weg ent­schie­den. Sie ist eine wei­te­re Ein­schrän­kung bei der Ver­wen­dung von Bar­geld. Dabei stellt Bar­geld eine bar­rie­re­freie Form der Zah­lung dar, bie­tet Anony­mi­tät und Daten­schutz, indem es Trans­ak­tio­nen ermög­licht, ohne per­sön­li­che Infor­ma­tio­nen preis­zu­ge­ben. Zudem ist Bar­geld in Situa­tio­nen von Strom­aus­fäl­len oder tech­ni­schen Stö­run­gen zuver­läs­sig und gewähr­leis­tet somit die Kon­ti­nui­tät von Trans­ak­tio­nen, selbst unter wid­ri­gen Umstän­den. Kurz­um, Bar­geld reprä­sen­tiert geleb­te Freiheit. 

Auch die Regie­rung der Deutsch­spra­chi­gen Gemein­schaft äußer­te kürz­lich ihre deut­li­che Unzu­frie­den­heit und Ent­täu­schung über die Situa­ti­on bei den Bank­dienst­leis­tun­gen. Trotz Bemü­hun­gen und Gesprä­chen mit den betei­lig­ten Par­tei­en und der Ver­ab­schie­dung einer Reso­lu­ti­on am 23. Mai 2022 im Par­la­ment in Eupen gibt es bis­her kei­nen Fort­schritt in die­ser Angelegenheit.

Es muss heu­te mehr denn je sicher­ge­stellt wer­den, dass die Ban­ken ihre Dienst­leis­tun­gen in ange­mes­se­ner Qua­li­tät und für alle zugäng­lich anbie­ten. Dabei muss die not­wen­di­ge Dis­kre­ti­on bei der Nut­zung gewähr­leis­tet wer­den und sind alle recht­li­chen Anfor­de­run­gen zu erfüllen.

Die Vivant-Frak­ti­on im PDG unter­stützt in die­sem Sin­ne die jüngs­te For­de­rung der Ver­brau­cher­schutz­zen­tra­le VoG nach einem bar­rie­re­frei­en Zugang zu einer aus­rei­chen­den Anzahl von Geldautomaten.

Die Ver­brau­cher­schutz­zen­tra­le kri­ti­siert die man­geln­de Dis­kre­ti­on in den klei­nen Innen­räu­men der Cash-Punk­te, die es War­ten­den leicht macht, die Trans­ak­tio­nen der ande­ren Nut­zer einzusehen.

Die­se Sor­ge um Pri­vat­sphä­re und Sicher­heit könn­te durch eine Ver­pflich­tung der Ban­ken zur direk­ten Erbrin­gung von Dienst­lei­tun­gen gelöst wer­den. Es gilt kla­re Richt­li­ni­en und Bestim­mun­gen zu for­mu­lie­ren, um sicher­zu­stel­len, dass der tra­di­tio­nel­le Vor­gang, bei dem Kun­den ein­fach zur Bank gehen kön­nen, um Geld ein­zu­zah­len oder abzu­he­ben, wie­der unein­ge­schränkt gewähr­leis­tet ist. So wie es frü­her ein­mal in Bel­gi­en gewe­sen ist und wie es in ver­schie­de­nen Län­dern der EU immer noch immer der Fall ist, wie bei­spiels­wei­se in Deutsch­land. Schluss­end­lich hat der Kun­de einen Ver­trag mit sei­ner Bank und nicht mit Dritt­an­bie­tern wie Batopin.

Die Vivant-Frak­ti­on hat dies­be­züg­lich eine Reso­lu­ti­on im Par­la­ment der DG hin­ter­legt. Die­ser for­dert qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Bank­dienst­leis­tun­gen mit hohen Sicher­heits- und Dis­kre­ti­ons­stan­dards, sowie die Ver­an­ke­rung des Rechts auf Bar­geld in der Verfassung.

Der Reso­lu­ti­ons­vor­schlag hebt ins­be­son­de­re fol­gen­de Punk­te hervor:

- Wie­der­her­stel­len des tra­di­tio­nel­len Vor­gangs, bei dem Kun­den ein­fach zur Bank gehen kön­nen, um Geld ein­zu­zah­len oder abzuheben.

- Gewähr­leis­tung eines pro­blem­lo­sen Zugangs zu aus­rei­chend Bank­au­to­ma­ten in akzep­ta­bler Nähe für alle Bürger.

- Berück­sich­ti­gung der Bedürf­nis­se von älte­ren Men­schen und Roll­stuhl­fah­rern bei der Gestal­tung von Bank­au­to­ma­ten und Cash-Punkten.

- Gewähr­leis­tung von Sicher­heits­stan­dards und Dis­kre­ti­on bei Geld­trans­ak­tio­nen an öffent­li­chen Orten.

- Dienst­leis­tungs­er­brin­gung durch die Ban­ken selbst und nicht allein durch Drittanbieter

- Gewähr­leis­tung eines geschütz­ten Umfel­des bei Finanztransaktionen

Die Reso­lu­ti­on appel­liert an die bel­gi­sche Föde­ral­re­gie­rung, die föde­ra­le Abge­ord­ne­ten­kam­mer und den Senat, sicher­zu­stel­len, dass Ban­ken die Anfor­de­run­gen der Richt­li­nie 2014/92/EU erfül­len und einen stan­dar­di­sier­ten, qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen und geschütz­ten Zugang zu grund­le­gen­den Finanz­dienst­leis­tun­gen gewähr­leis­ten, denn die aktu­el­le Situa­ti­on ist unzumutbar.

Der­zeit las­sen wir Anwäl­te die Vor­ge­hens­wei­se der Ban­ken prü­fen und behal­ten uns mög­li­che recht­li­che Schrit­te in die­ser Ange­le­gen­heit vor.

Die Vivant-Frak­ti­on for­dert eine rasche Inter­ven­ti­on der ver­ant­wort­li­chen Instan­zen, d.h. der Föde­ral­re­gie­rung, der föde­ra­len Abge­ord­ne­ten­kam­mer und des Senats, die genann­ten Pro­ble­me zu behe­ben und den Zugang zu Finanz­dienst­leis­tun­gen für alle Bür­ger zu verbessern.

Gleich­zei­tig erneu­ern wir in die­sem Reso­lu­ti­ons­vor­schlag unse­re For­de­rung an die Föde­ra­le Ebe­ne nach einer Ver­an­ke­rung des Bar­gelds in der Ver­fas­sung, sowie an die EU-Ebe­ne, kei­ne wei­te­ren euro­päi­schen Regle­men­tie­run­gen in Bezug zur Ver­wen­dung von Bar­geld vor­zu­schrei­ben, um dem schlei­chen­den Pro­zess der Bar­geld­ab­schaf­fung entgegenzuwirken.

Vivant-Frak­ti­on
Dia­na Stiel, Alain Mer­tes, Micha­el Balter