Pressemitteilung der Vivant-Fraktion

Eupen, 25. Februar 2026

Vivant fordert Klarheit über Jugendschutz, technische Schutzmaßnahmen und Verantwortlichkeiten

Die Vivant-Fraktion hat eine schriftliche Nachfrage zur Antwort des zuständigen Ministers auf die parlamentarische Frage Nr. 116 zum Schutz von Minderjährigen auf staatlich bereitgestellten Schullaptops eingereicht. Hintergrund sind aus Sicht der Fraktion weiterhin offene Fragen zur tatsächlichen Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen auf den Geräten sowie zur klaren Abgrenzung von Haftung, Verantwortung und Kontrolle.

Aus Sicht der Fraktion geht es dabei nicht um eine pauschale Ablehnung digitaler Bildung. Schullaptops können ein sinnvolles pädagogisches Instrument sein, wenn sie in einem sicheren, altersgerechten und nachvollziehbar geregelten Rahmen eingesetzt werden. Genau an diesem Punkt bestehen jedoch weiterhin Zweifel.

Auslöser der Nachfrage sind auch wiederholte konkrete Rückmeldungen von Eltern, wonach auf den Geräten sowohl in der Schule als auch zu Hause teils ohne erkennbare Barrieren gesurft werden könne. Diese Rückmeldungen seien nicht nur vereinzelt, sondern mehrfach und in ähnlicher Form an die Fraktion herangetragen worden. Dieser Praxisbezug ist für Vivant entscheidend, weil er zeigt, dass es sich nicht nur um eine theoretische Debatte über IT-Sicherheit handelt, sondern um ein Thema, das den Schulalltag und das Sicherheitsgefühl von Familien unmittelbar betrifft.

In seiner Antwort auf die ursprüngliche Frage verweist der Minister auf ein einheitliches, hohes Schutzniveau durch zentrale Administration, Firewall, Webfilter und die verpflichtende Nutzung einer DNS-basierten Filterlösung (NextDNS). Zudem erklärt er, Sicherheitsmaßnahmen würden kontinuierlich überprüft, sicherheitsrelevante Updates zeitnah eingespielt und bekannte Schwachstellen oder Umgehungsmöglichkeiten systematisch geschlossen.

Gleichzeitig wird in der Antwort betont, dass Schule, Schulträger, Ministerium und Regierung nicht für besuchte Internetseiten und deren Inhalte verantwortlich gemacht werden können, was als Haftungsausschluss für Inhalte Dritter eingeordnet wird. Für Vivant wirft genau diese Kombination zentrale Fragen auf. Denn auch wenn Inhalte Dritter im Internet nicht vollständig beherrschbar sind, bleibt die Verantwortung für die technische Schutzarchitektur, die organisatorischen Vorgaben, die Kontrolle der Wirksamkeit und die nachvollziehbare Nachsteuerung der Schutzmaßnahmen bei den Stellen, die die Geräte zentral bereitstellen, konfigurieren und administrieren.

Der Abgeordnete Marco Hoffmann meinte dazu: „Gerade bei zentral verwalteten staatlich bereitgestellten Geräten darf ein behauptetes Schutzniveau nicht nur behauptet, sondern muss organisatorisch und technisch nachweisbar sein. Wenn die Regierung ein hohes Schutzniveau anführt, muss sie auch transparent darlegen können, wie dieses konkret organisiert, kontrolliert und regelmäßig nachgebessert wird.“

Besonders kritisch sieht die Fraktion, dass laut ministerieller Antwort bewusst kein altersgestuftes Benutzerprofil vorgesehen ist und für alle Schülerinnen und Schüler ein einheitliches Schutzprofil gilt. Damit arbeiten im Sekundarbereich jüngere Minderjährige und ältere Jugendliche beziehungsweise Volljährige technisch innerhalb desselben Schutzrasters. Aus Sicht von Vivant ist das nicht automatisch falsch, aber jedenfalls begründungsbedürftig – pädagogisch wie technisch. Die Nachfrage zielt deshalb auch auf die Frage, ob eine altersabhängige Zugriffsdifferenzierung überhaupt geprüft wurde und mit welchem Ergebnis.

Vivant weist zudem darauf hin, dass eine DNS-basierte Filterlösung wie NextDNS funktional nur einen Teilbereich des Jugendschutzes abdecken kann. Solche Systeme können Internetanfragen filtern, stoßen aber systembedingt dort an Grenzen, wo es um plattforminterne Inhalte (zum Beispiel innerhalb von YouTube), Chat-Kommunikation, Bildschirmzeit-Regelungen oder App-Nutzung geht. Aus Sicht der Fraktion darf die Debatte daher nicht auf die bloße Existenz eines Filters reduziert werden. Vielmehr braucht es Transparenz darüber, welche ergänzenden technischen und organisatorischen Maßnahmen im schulischen Kontext tatsächlich bestehen.

Die eingereichte Nachfrage zielt deshalb auf überprüfbare Punkte ab. Gefragt wird unter anderem nach der rechtlichen Grundlage des Haftungsausschlusses, nach der Ausarbeitung und Genehmigung der entsprechenden Klausel sowie nach der klaren Abgrenzung zwischen Haftung für Drittinhalte und staatlicher Verantwortung für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Ebenso will Vivant wissen, wie die Regierung eine Verantwortungszuschreibung an Eltern bei einem System begründet, das diese technisch weder konfigurieren noch kontrollieren können.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die praktische Steuerung und Kontrolle des Systems. Vivant verlangt Auskunft darüber, wie viele Meldungen oder Beschwerden zu problematischen Inhalten, unzureichender Filterung oder Sicherheitslücken seit Einführung der Schullaptops eingegangen sind, wie viele davon zu systemweiten Anpassungen führten und anhand welcher Kennzahlen das Ministerium die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überhaupt bewertet. Hinzu kommen Fragen zu Zuständigkeiten, Eskalationswegen, Prüfintervallen, Reaktionsfristen und der operativen Verantwortung für Versions- und Konfigurationsstände auf den Endgeräten.

Die Fraktion will zudem wissen, welche Inhaltsbereiche bzw. Kategorien im Schutzsystem derzeit bewusst nicht gesperrt sind und wer über solche Freigaben beziehungsweise Nicht-Sperrungen entscheidet. Gerade dieser Punkt sei wichtig, um die politische Debatte von allgemeinen Beruhigungsformeln hin zu konkreten und überprüfbaren Steuerungsentscheidungen zu führen.

Vivant betont in diesem Zusammenhang, dass die bloße Existenz eines Filters kein vollständiges Schutzkonzept ersetzt und ergänzende Maßnahmen transparent gemacht werden müssen.

Die Parlamentarierin Elena Peters kommentierte dies so: „Digitale Bildung darf nicht bedeuten: Geräte ausrollen und hoffen, dass es schon irgendwie passt. Wer Minderjährigen Laptops im schulischen Rahmen zur Verfügung stellt, muss auch nachweisen können, dass Schutzmaßnahmen wirksam sind, regelmäßig geprüft werden und dem Alter der Schülerinnen und Schüler angemessen Rechnung tragen.“

Ein weiterer zentraler Punkt der Nachfrage ist die Frage nach einer unabhängigen Überprüfung des Gesamtsystems. Vivant will wissen, ob die eingesetzten Schutzmaßnahmen regelmäßig durch ein Audit oder eine Externevaluation geprüft werden, wann dies zuletzt geschehen ist und in welcher Form eine solche Prüfung erfolgt. Aus Sicht der Fraktion ist eine unabhängige Kontrolle gerade bei zentral administrierten staatlichen Geräten ein wichtiger Baustein, um Vertrauen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu stärken.

Für die Vivant-Fraktion steht fest: Das Parlament braucht in diesem Bereich keine pauschalen Beruhigungsformeln, sondern konkrete, überprüfbare Antworten. Es geht um den Schutz von Minderjährigen, um die Glaubwürdigkeit der digitalen Bildungsstrategie und um die Frage, ob Verantwortung im entscheidenden Moment klar geregelt ist oder zwischen Schule, Verwaltung, Eltern und Regierung hin- und hergeschoben wird.

Für die Vivant-Fraktion im PDG

Diana Stiel, Elena Peters, Marco Hoffmann, Michael Balter

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