Entscheid der Anklagekammer des Lütticher Appellationshof
Während gegen Ursula von der LEYEN, Albert BOURLA sowie die Pharmakonzerne PFIZER und BIONTECH schwere Verdachtsmomente von Korruption, illegaler Vorteilsnahme, Vernichtung öffentlicher Dokumente und Amtsanmaßung im Zusammenhang mit der Aushandlung und dem Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Impfstoffen gegen COVID 19 durch die Europäische Union vorliegen, erklärte die Anklagekammer Lüttich mit einer Entscheidung vom 20. Januar 2025 alle Beschwerdeführer, d. h. rund 1000 Personen, zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mehrere europäische politische Parteien und Bürgervereinigungen, für unzulässig, gegen die Beschuldigten zu klagen, obwohl diese vorsätzlich die Grundrechte der europäischen Bürger auf Transparenz und freie und informierte Zustimmung in Gesundheitsfragen verletzt hatten.
Mit der Feststellung, dass „die Verletzung eines Rechts, auch wenn es als Grundrecht angesehen wird, nicht notwendigerweise das Vorliegen eines Schadens für denjenigen bedeutet, der sich darauf beruft“, traf die Anklagekammer in Lüttich eine Entscheidung, die der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) widerspricht, der grundsätzlich der Ansicht ist, dass jede Verletzung eines Grundrechts per se einen Schaden für den Einzelnen bedeutet. Wenn ein Grundrecht aber nicht mehr vom Gericht durchgesetzt wird, hört es auf zu existieren.
Dieses Infragestellen der bloßen Existenz der grundlegenden Menschenrechte in Europa, um jegliche rechtlichen Schritte gegen Frau von der Leyen, Herrn BOURLA und die Unternehmen PFIZER und BIONTECH zu verhindern, ist nicht hinnehmbar! Deshalb werden wir uns damit nicht zufrieden geben.
Zwar entspricht dieser Entscheid nicht dem, was wir erhofft hatten, doch Tatsache ist auch, dass aufgrund dieses Verfahrens alle Kläger auf legale Weise eine unzensierte Kopie des Vertrags von PFIZER und BIONTECH mit den Staaten der Europäischen Union, sowie eine Kopie der Bestellscheine für Impfstoffe aus den Mitgliedsstaaten erhalten haben.
Die Veröffentlichung dieser Verträge wird seit mehr als vier Jahren von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, der Europäischen Bürgerbeauftragten (die Ombudsfrau), dem Europäischen Rechnungshof und im weiteren Sinne von vielen europäischen Bürgern lautstark gefordert. Durch den Entscheid der Lütticher Anklagekammer und der damit einhergehenden Einstellung der Untersuchungen gegen die Beklagten, unterliegen diese Dokumente für alle Parteien, die keine Kassationsbeschwerde einreichen, heute nicht mehr der Geheimhaltung, welche in einem laufenden Untersuchungsverfahren gegeben ist.
Da die Entscheidung des Gerichts vom 20. Januar 2025, unserer Meinung nach, nicht dem Grundgesetz entspricht, haben wir jedoch beschlossen, diese Entscheidung beim Kassationshof anzufechten.
Wir behalten uns darüber hinaus weitere juristische und politische Schritte vor.
Für Vivant Ostbelgien
Elena Peters, Diana Stiel, Alain Mertes, Michael Balter