3. Dem Verwaltungsapparat Grenzen setzen

Die Personalkosten der zahlreichen Verwaltungsbehörden aller Ebenen des belgischen Föderalstaates einschließlich der Deutschsprachigen Gemeinschaft ufern unkontrolliert aus. Mit Vivant wird dem eine Grenze gesetzt. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel wird der öffentliche Dienst zum Konkurrenten der freien Wirtschaft, wobei er von deren Steuerzahlungen lebt. Außerdem üben die Privilegien des öffentlichen Dienstes immer noch eine ungesunde Anziehungskraft aus. Beides darf nicht sein.

Gleichzeitig fehlen im aktuellen öffentlichen Besoldungssystem flexible Möglichkeiten
der Honorierung.
Vivant fordert deshalb die langfristige Überarbeitung des Personalstatuts in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Dienstes (Verwaltungen, Unterrichtswesen etc.).

Es widerspricht einer freiheitlichen und egalitären Gesellschaft im 21. Jahrhundert, Verwaltungsaufgaben weiterhin überwiegend durch privilegierte Berufsgruppen ausüben zu lassen. Sonderrechte führen zu einem starren und ineffizienten System, welches jetzt schon nicht mehr bezahlbar ist. Oftmals ist erhöhter Frust unter Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung die Folge, da motivierte Personen für Ihren Einsatz nicht belohnt werden können. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sollten, ähnlich wie in der Privatwirtschaft, mehr nach Engagement und Leistung bezahlt werden. Auch dies könnte die Effizienz steigern. Schon heute wird mehr als jeder zweite Euro, in der Gesamtberechnung, von der öffentlichen Hand in Belgien ausgegeben. Das ist einfach ungesund: Die Belastungen für die arbeitende Bevölkerung und die Unternehmen haben jetzt schon die Grenzen des Erträglichen überschritten. Aktuell beträgt die Staatsquote in Belgien mehr als 50 Prozent. Die Staatsquote drückt den Grad der Inanspruchnahme der gesamten Volkswirtschaft durch den staatlichen Sektor aus.

Vivant setzt hier klare Zeichen. Wir plädieren dafür, den belgischen Senat als Versorgungseinrichtung aussortierter Parteifunktionäre abzuschaffen. In der Übergangszeit wollen wir die Funktion des von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezeichneten Senators mit der des Parlamentspräsidenten fusionieren.

Außerdem tritt Vivant nicht nur für die Übertragung der Befugnisse der Provinz Lüttich auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft an die DG ein, sondern auch für die komplette Abschaffung aller belgischen Provinzen. Sie sind ein Relikt aus der Zeit, als Belgien noch kein Föderalstaat war. Die eingesparten Mittel dürfen allerdings nicht an die anderen Machtebenen im föderalen Belgien verteilt werden. Vivant spricht sich dafür aus, dieses Geld in Form von Steuersenkungen beim Bürger zu belassen.

Die Staatsreformen haben leider nicht zu einer Vereinfachung des Staatsapparates und weniger Verwaltung geführt, sondern im Gegenteil zu mehr Bürokratie. Eine Weiterführung der Staatsreform sollte aber genau das ins Auge fassen: Eine Vereinfachung des belgischen Staatsapparates und eine Reduzierung von Verwaltung und Bürokratie. Dabei dürfen nicht Interessen der einzelnen Gliedstaaten bzw. Akteure im Vordergrund stehen, sondern das Gesamtbild. Insofern ist für Vivant die Übertragung von Zuständigkeit zurück an den Föderalstaat nicht ausgeschlossen, wenn dadurch insgesamt das Staatsgefüge vereinfacht wird und dies dem Bürger mehr Nutzen bringt.

Ein Belgien der 4 Regionen wäre für Vivant nur eine Option, wenn damit ein drastischer Bürokratieabbau auf allen Ebenen des Föderalstaates und eine Vereinfachung des belgischen Staatsapparates einhergeht. Außerdem müssen die besonderen Interessen der Deutschsprachigen Bürger berücksichtigt und die Gleichstellung aller Belgier vor dem Gesetz gewährleistet sein.

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