Verbot und Kennzeichnungspflicht für Bisphenol A (BPA) -haltige Lebensmittelbehälter

„Einer Katastrophe zuvorzukommen erfordert für gewöhnlich ein Handeln, noch bevor Schäden deutlich sichtbar werden, vor allem dann, wenn die Schäden erst spät eintreten und unumkehrbar sind.“
(Europäische Umweltagentur Kopenhagen; 2002)

Um diesem Vorsorgeprinzip angemessen Rechnung zu tragen, haben wir die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in einem Resolutionsvorschlag aufgefordert, sich für ein generelles Verbot sowie eine Kennzeichnungspflicht von Lebensmittelbehältern, die den Weichmacher Bisphenol A enthalten, einzusetzen und zwar bei der Föderalregierung, sowie dem EU-Parlament.

Lesen Sie hier den Resolutionsvorschlag der Vivant-Fraktion.

Hier finden Sie die Version des Resolutionsvorschlags, welcher von allen Fraktionen im PDG mitgetragen wird.

 

 

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