Resolutionsvorschlag zur dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer im Horeca-Sektor

Für Restau­rant- und Cate­ring­dienst­leis­tun­gen durf­te ab dem 08.06.2020 bis zum 31.12.2020 – mit eini­gen Aus­nah­men – der ermä­ßig­te Mehr­wert­steu­er­satz von 6% ange­wen­det wer­den. Vom 08.05.2021 bis zum 30.09.2021  wur­de zusätz­lich die Bereit­stel­lung alko­hol­hal­ti­ger Geträn­ke zum ermä­ßig­ten Mehr­wert­steu­er­satz von 6% erlaubt, so lan­ge die Geträn­ke vor Ort kon­su­miert oder nach Hau­se gelie­fert wurden.

Da der Hore­ca-Sek­tor auf­grund der Coro­na-Maß­nah­men erheb­li­che Umsatz­ein­bu­ßen erlit­ten hat­te, soll­te auf die­se Wei­se eine höhe­re Gewinn­mar­ge ermög­licht wer­den, um den Umsatz­aus­fall auf­zu­fan­gen. Aller­dings wer­den die finan­zi­el­len Löcher für die meis­ten Betrie­be durch die­se rela­tiv kur­ze Peri­ode der Mehr­wert­steu­er­sen­kung wohl nicht gestopft wer­den können.

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Die Pres­se­mit­tei­lung der Vivant-Frak­ti­on zu die­sem The­ma kön­nen Sie hier nachlesen.