In der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 — Information der Verbraucher über Lebensmittel steht unter anderem: […] Informationen über Lebensmittel dürfen für die Öffentlichkeit nicht irreführend sein, insbesondere indem zu verstehen gegeben wird, dass sich das Lebensmittel durch besondere Merkmale oder Wirkungen auszeichnet, über die es nicht verfügt. Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für die Verbraucher leicht verständlich sein […].
Ebenfalls steht in dieser Verordnung:
Zitat: „Um auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes der Verbraucher ein hohes Niveau zu erreichen und das Recht der Verbraucher auf Information zu gewährleisten, sollte sichergestellt werden, dass die Verbraucher in Bezug auf die Lebensmittel, die sie verzehren, in geeigneter Weise informiert werden.“[…]
Dennoch wird diese Verordnung von Verbraucherschutzorganisationen kritisiert, weil sie ihren eigenen Vorgaben nicht gerecht wird.
Lesen Sie hier unseren Resolutionsvorschlag und erfahren Sie warum.