In der parlamentarischen Haushaltsdebatte warf Frau Ministerin Weykmans der Vivant-Fraktion gestern vor, gegen den Glasfaserausbau in der DG zu sein.
Wenn Frau Weykmans aufmerksam gewesen wäre, dann hätte sie von unserem eingereichten Resolutionsvorschlag an die Föderalregierung von Mitte September diesen Jahres Notiz genommen, in dem Vivant den flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes in der DG aber eben ausdrücklich fordert. Sollen die haltlosen und unüberlegten Vorwürfe gegenüber Vivant etwa der Ablenkung dienen, denn in der Diskussion wird ein wichtiger Punkt übersehen:
Wer ist eigentlich verantwortlich für eine Abdeckung? Laut den EU-Richtlinien 2002/22 und 2018/1972, sowie dem belgischen Gesetz (Art.69/70/71 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 zu elektronischen Kommunikationen), ist der Föderalstaat in der Pflicht für eine angemessene Deckung auf dem ganzen Gebiet des belgischen Staates zu sorgen. Ebenso hat es der Föderalstaat versäumt, einen Anbieter zu bezeichnen, der diese Abdeckung garantiert (Art. 71 des Gesetzez vom 13. Juni 2005).
Es geht also in diesem Thema auch um Verantwortung.
Bürger und Unternehmer müssen Gesetze einhalten. Und der Staat? Hier wird großzügig weggeschaut.
Der Föderalstaat ist, was viele vielleicht nicht wissen, mit rund 53% Hauptaktionär bei Proximus.
In dieser Diskussion muss also auch die Verantwortung und Verpflichtung des Föderalstaats angesprochen werden.
Diana Stiel
Alain Mertes
Michael Balter