Das große Krabbeln

Kön­nen Sie mit dem Begriff Ach­e­ta dome­sti­cus etwas anfan­gen? Sagt Ihnen Ten­ebrio molitor etwas? Und wie sieht es mit Locus­ta migra­to­ria aus?

Ach­e­ta dome­sti­cus wird auch Haus­gril­le genannt, beim Ten­ebrio molitor han­delt es sich um die Lar­ve des Mehl­wurms und die Lacus­ta migra­to­ria ist nichts ande­res als die Wanderheuschrecke.

Alle drei sind in der EU jetzt in Form von Mehl als Zusatz in Nah­rungs­mit­teln zuge­las­sen, der Ach­e­ta dome­sti­cus seit dem 24. Janu­ar 2023, die bei­den ande­ren schon etwas länger.

Die Durch­füh­rungs­be­stim­mung für den Ach­e­ta dome­sti­cus wur­de am 3. Janu­ar von Ursu­la Von der Ley­en unter­zeich­net, und zwar ohne die Appro­ba­ti­on des Par­la­ments. Die Bevöl­ke­rung wur­de über die­se neue Bestim­mung nicht infor­miert und wir fra­gen uns warum.

Zwar müs­sen die Inhalts­stof­fe auf der Ver­pa­ckung ange­ge­ben wer­den, dem Durch­schnitts­bür­ger sind die­se Begrif­fe jedoch fremd und selbst, wenn die Begrif­fe auf deutsch ange­ge­ben wer­den — wer liest das?

Bemer­kens­wert ist aber vor allem, dass die von Ursu­la Von Der Ley­en am 3. Janu­ar unter­zeich­ne­te Durch­füh­rungs­ver­ord­nung in den Arti­keln 8, 9 und 10 zwar bemerkt, dass der Ver­zehr poten­zi­ell zu All­er­gien, ins­be­son­de­re bei Men­schen mit schon vor­han­de­nen All­er­gien gegen Scha­len­tie­re, Mol­lus­ken und Haus­staub, ja sogar zu einem ana­phy­lak­ti­schen Schock und dem­entspre­chend töd­lich enden kann, eine Kenn­zeich­nungs­pflicht dies­be­züg­lich aber nicht vor­ge­se­hen ist.
Es sol­len dies­be­züg­lich ledig­lich Stu­di­en durch­ge­führt wer­den und solan­ge die Ergeb­nis­se nicht zur Ver­fü­gung ste­hen, wird der Ver­brau­cher nicht über das Risi­ko einer All­er­gie oder ana­phy­lak­ti­schen Schocks informiert.

Mit ande­ren Wor­ten: zuerst zulas­sen und dann tes­ten, wie schäd­lich es ist. 
Infor­miert wird der Ver­brau­cher dann erst, wenn es schon zu spät ist. 
Dem ein oder ande­ren wird die­ser Leit­satz sicher­lich bekannt vorkommen… 

Unser Leit­satz bleibt nach wie vor der glei­che: PRIMUM NON NOCERE.

Dia­na Stiel, Alain Mer­tes, Micha­el Balter

Die voll­stän­di­ge Durch­füh­rungs­ver­ord­nung der EU fin­den Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0005&from=DE

Ver­öf­fent­licht im Grenz­Echo vom 02.03.2023.