In der Plenarsitzung vom 20. Februar 2017 wurde über das Dekret zum Schutz des beweglichen Kulturguts von außerordentlicher Bedeutung abgestimmt. Mit diesem Dekret soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um bewegliche Kulturgüter von bedeutendem Wert unter besonderen Schutz stellen zu können.
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