Pressemitteilung der Vivant-Fraktion

Mehr Planbarkeit für Familien: Konferenztage in die unterrichtsfreie Zeit

Keine Ferienkürzung, keine Änderung der Urlaubszeiten – es geht ausschließlich um die Terminierung.

Eupen, 21. Oktober 2025:

Die Vivant-Fraktion hat heute einen Dekretvorschlag eingereicht, der pädagogische Konferenztage grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit verlegt.

Was heißt „unterrichtsfreie Zeit“ – und was ist „Urlaub“?
„Unterrichtsfreie Zeit“ bedeutet: kein Unterricht, aber das Schulpersonal steht dem Schulträger für Dienstaufträge zur Verfügung. Dazu zählen z. B. Prüfungen, Versetzungsentscheidungen, Vorbereitungen für das neue Schuljahr, pädagogische Konferenzen, Fortbildungen oder Teammeetings. Typische Zeitfenster sind die Allerheiligen- und Karnevalsferien sowie die letzten fünf Arbeitstage im August. Urlaub ist etwas anderes: Urlaubszeiten sind eigenständige, rechtlich geregelte Abwesenheitszeiten und werden durch unseren Vorschlag nicht verändert. Grundlage dafür sind das Grundlagendekret (Art. 58) zur Organisation der Schulzeit[1] und die Urlaubsregelungen im K.E. vom 15.01.1974 (Personalstatut).[2] Die MDG-Regeln sehen außerdem vor, dass ein vierter Konferenztag auf Regierungsbeschluss auch in den letzten fünf Werktagen im August stattfinden kann.[3]

Ein Schuljahr umfasst 178-184 Schultage; zusätzlich können Schulen maximal zwei unterrichtsfreie Tage festlegen.[4]

Konkret sollen Konferenzen nun vorrangig in diesen Perioden stattfinden. Ausnahmen sind weiterhin möglich, aber nur auf begründeten Antrag; die Schulen müssen dann eine angemessene Beaufsichtigung sicherstellen. Die Zahl der Konferenztage bleibt unverändert; geregelt wird allein deren zeitliche Lage. Urlaubszeiten des Personals werden nicht angetastet.

Kontinuität des Unterrichts gewährleisten – Unterrichtsausfälle minimieren.

Wenn Konferenztage während der regulären Unterrichtszeit stattfinden, fällt planbar Unterricht aus – und Eltern müssen kurzfristig Betreuung organisieren. In Zeiten von Lehrermangel und krankheitsbedingten Ausfällen ist zusätzliche Ausfallzeit für Familien und Lernfortschritte besonders belastend. Der Vorschlag stärkt die Kontinuität des Unterrichts und macht die Planung für Eltern verlässlicher, ohne die notwendige Team-, Fort- und Entwicklungsarbeit in den Schulen zu schwächen.

Kernpunkte des Vorschlags:

  • Konferenzen grundsätzlich in unterrichtsfreier Zeit: Allerheiligen- und Karnevalsferien sowie die letzten fünf Arbeitstage im August.
    • Ausnahmen nur auf begründeten Antrag; die Schule stellt dann eine angemessene Beaufsichtigung sicher.
    • Keine Änderung am Urlaubsrecht des Personals; es geht ausschließlich um die schulorganisatorische Terminierung.
    • Keine Erhöhung der Konferenztage – die pädagogische Qualitätssicherung bleibt gewahrt.

Der Zeitplan:

Damit Schulen ihre Kalender rechtzeitig anpassen können, ist das Inkrafttreten auf den 1. September 2026 vorgesehen.

„Eltern brauchen Verlässlichkeit. Konferenztage in der Unterrichtszeit sind für viele Familien schwer zu stemmen – und jede zusätzliche Lücke reißt Lernfortschritte auf“, so der Abgeordnete Alain Mertes. Und Elena Peters von der Vivant-Fraktion meint: „Wir verlagern planbare Termine in die unterrichtsfreie Zeit. So bleibt die Schulentwicklung stark – und die Unterrichtszeit geschützt.“

Weniger Ausfälle, mehr Planbarkeit: Das ist fair für Eltern – und gut für die Kinder.

Der Vorschlag liegt auf dem Tisch. Das Parlament muss dieser Vereinfachung nur noch zustimmen.

Für die Vivant-Fraktion im PDG

Diana Stiel, Elena Peters, Marco Hoffmann, Michael Balter

[1] https://pdg.be/portaldata/4/resources/downloads/koordek/1998-08-31.pdf

[2] https://gallilex.cfwb.be/textes-normatifs/1608

[3] https://ostbelgienbildung.be/desktopdefault.aspx/tabid-8125/13232_read-72780/

[4] https://ostbelgienbildung.be/desktopdefault.aspx/tabid-2212/4397_read-31727/

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