Für Restaurant- und Cateringdienstleistungen durfte ab dem 08.06.2020 bis zum 31.12.2020 – mit einigen Ausnahmen – der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 6% angewendet werden. Vom 08.05.2021 bis zum 30.09.2021 wurde zusätzlich die Bereitstellung alkoholhaltiger Getränke zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6% erlaubt, so lange die Getränke vor Ort konsumiert oder nach Hause geliefert wurden.
Da der Horeca-Sektor aufgrund der Corona-Maßnahmen erhebliche Umsatzeinbußen erlitten hatte, sollte auf diese Weise eine höhere Gewinnmarge ermöglicht werden, um den Umsatzausfall aufzufangen. Allerdings werden die finanziellen Löcher für die meisten Betriebe durch diese relativ kurze Periode der Mehrwertsteuersenkung wohl nicht gestopft werden können.
Lesen Sie hier unseren Resolutionsvorschlag zur dauerhaften Senkung der Mehrwertsteuer im Horeca-Sektor.
Die Pressemitteilung der Vivant-Fraktion zu diesem Thema können Sie hier nachlesen.