Da es in dieser Angelegenheit neue Elemente gibt, wenden wir uns erneut an die Öffentlichkeit.
Der Vivant-Fraktion wurden Dokumente zugestellt, welche ein ganz anderes Bild der Situation in der AUBE zeigen, als das, welches vom zuständigen Minister und vom Verwaltungsratspräsidenten des RZKBs in der Presse dargestellt wurde.
Bei den erwähnten Dokumenten handelt es sich um zwei Abmahnungen, welche eine Mitarbeiterin des RZKBs, in Zusammenhang mit dem Schweinefleischverbot erhalten hat.
Beide Dokumente finden Sie hier:
Den ganzen Text der Pressemitteilung können Sie hier nachlesen.
Laut Aussagen von besorgten Eltern dürfe an einem Standort der AUBE, welcher vom RZKB betrieben würde, ab dem Moment kein Schweinefleisch mehr angeboten werden, ab dem ein Kind, welches kein Schweinefleisch essen dürfe, an diesem Standort zur Betreuung eingetragen sei. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Kind am Standort anwesend sei oder nicht.
Wir haben den zuständigen Minister, Herrn Antoniadis, diesbezüglich bereits schriftlich befragt (siehe Parlamentarische Fragen Nr. 90).
Da die Antwort des Ministers in unseren Augen nicht ausreichend war und nicht der Wahrheit entspricht, lesen Sie hier unsere Pressemitteilung zu diesem Thema.