Zum Tag der DG: „Ungesunde Privilegien“

Der Tag der DG wird jedes Jahr am 15. November gefeiert. Parlamentspräsident Lambertz lies im Rahmen der Vorstellung des Programms für diesen Tag gegenüber der Presse verlauten, dass die Bevölkerung Ostbelgiens sich anlässlich ihres Feiertags bewusst werden solle, „wer und was wir sind“. Und das dürfe man feiern.

Nun ist diese Aussage schon ein Trugschluss in sich, denn wenn Herr Lambertz von „ihrem Feiertag“, also dem der Bevölkerung Ostbelgiens spricht, so trifft dies in zweierlei Hinsicht nicht zu: Zum Einen haben nur die Beamten und Bediensteten im öffentlichen Dienst an diesem Tag frei. Zum anderen ist Ostbelgien bekanntlich größer als die DG. Zur ostbelgischen Bevölkerung gehören auch die Bewohner der Gemeinden Malmedy und Weismes.

Für die überwiegende Mehrheit der Bewohner Ostbelgiens ist der 15. November also ein ganz gewöhnlicher Arbeitstag. Und anstatt sich darüber Gedanken zu machen, „wer und was sie sind“, haben viele Arbeitnehmer und Selbständige aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Sorge, eine Kinderbetreuung für diesen Tag zu organisieren, bzw. überhaupt zu finden, da alle Schulen, Kinderkrippen und die Außerschulische Betreuung (AUBE) an diesem Tag geschlossen bleiben.

Es feiern hauptsächlich Politiker, leitende Beamte und einige Personen aus dem öffentlichen Dienst. Einige aus dieser Personengruppe haben auch in der Tat etwas zu feiern: Schließlich erhalten sie nicht nur einen Feiertag, sondern gleich zwei! Denn auf den 15. November fällt auch der Tag des Königs. Etliche Beamte können sich somit noch einen weiteren Tag frei nehmen!

Ungesunde Privilegien für eine Minderheit auf Kosten der Allgemeinheit.

Während also die Einen feiern, gehen die Anderen zur Arbeit und erwirtschaften Steuergelder, welche die Einen wieder ausgeben. Diesen Ungerechtigkeiten sind wir genauer auf den Grund gegangen.

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang Artikel 107 des Erlasses der Regierung der DG vom 27. Dezember 1996 (koordinierte Fassung), welcher u.a. die Feiertage regelt. Dort heißt es dazu: „An allen gesetzlichen Feiertagen, sowie am 2. und 15. November, 26. Dezember, am Karnevalsmontag und am Karnevalsdienstag hat jeder Beamte zusätzlich dienstfrei. Für den Tag der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhält der Beamte einen zusätzlichen frei verfügbaren Tag Urlaub, der den gleichen Antragsregeln wie denen des Jahresurlaubes unterliegt. Der Montag der Kirmes des Ortes, in dem der Dienst angesiedelt ist, gilt für den betroffenen Bediensteten als Urlaubstag. Wenn aus dienstlichem Interesse eine Schließung des Dienstes nicht möglich ist, kann der Urlaubstag zu den in Artikel 108 vorgesehenen Bedingungen ausgeglichen werden.“

Diesbezüglich hatten wir vor ca. zwei Jahren eine schriftliche Frage an den Ministerpräsidenten gerichtet, um die genauen Kosten der Bevorteilung zu erfragen.

Anstatt sachlich zu antworten, beließ es der Minister darauf, uns selbst eine Formel der Berechnung zu erläutern. Daraus kann man erkennen, dass es der Regierung völlig egal ist, welche Kosten entstehen und sie auch nicht im Bilde ist, wie hoch diese für die zusätzlich gewährten Feiertage sind.

Jeder Unternehmer kennt die Kosten in seinem Betrieb für jeden Mitarbeiter pro Tag und Stunde, die öffentliche Hand hingegen scheint dies nicht zu interessieren. Gerade in den letzten Jahren sind die Personalkosten im Ministerium erheblich angestiegen, anstatt Optimierungsprozesse durchzuführen, werden lieber neue Personen eingestellt.

Diese Bevorteilung einer kleinen Bevölkerungsgruppe ist eine Sache, eine andere sind die Marketingveranstaltungen der Regierung im Rahmen dieses Festtages, bei denen kostenlose Eintrittskarten für Kultur- und Sportevents gewährt werden. Hierbei wollen die politisch Verantwortlichen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Einerseits lenken sie von der ungerechtfertigten Bevorteilung der Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Dienst ab und suggerieren dass dieses Fest allen Bürgern der DG zugute komme, andererseits betreiben sie Marketing für sich selbst.

„Werbung in eigener Sache auf Kosten anderer“ lautet die Devise, denn das Geld für solche Veranstaltungen stammt aus der Steuerkasse. Es ist leicht, freigiebig zu sein, wenn es nicht das eigene Geld ist, welches man ausgibt.

Sicherlich wird es Bürger geben, denen dies gefällt, nur sollte alle bewusst sein, dass dies auf Kosten des Steuerzahlers geschieht.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist eine politische Körperschaft, deren Aufgabe es ist, insbesondere in ihren Zuständigkeiten, aber auch darüber hinaus, das gesellschaftliche Leben zu organisieren. Ihr Erfolg misst sich an der Qualität der geleisteten Arbeit und dem Grad der Effektivität bei der Verwaltung der Steuergelder. Imagekampagnen haben hier nichts verloren, denn solange wir in der DG seriöse Probleme in der Alten- und Krankenpflege sowie mit dem Fachkräftemangel haben und uns einen aufgeblähten Verwaltungsapparat leisten, um nur einige Beispiele zu nennen, gibt es keinen Grund zu feiern.

Sollten alle Dienste irgendwann tatsächlich in hoher Qualität gewährleistet sein und dies bei einem gesunden und wertschätzenden Umgang mit unseren Steuergeldern, so dass der Steuerzahler stark entlastet ist, dann hätten in der Tat alle einen Grund zu feiern. Es bräuchte dann kein Fest, die Menschen wären dankbar und dies wäre der angemessene Lohn der politisch Verantwortlichen für ihren Einsatz.

Alain Mertes
Michael Balter
Diana Stiel

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