Das große Krabbeln

Können Sie mit dem Begriff Acheta domesticus etwas anfangen? Sagt Ihnen Tenebrio molitor etwas? Und wie sieht es mit Locusta migratoria aus?

Acheta domesticus wird auch Hausgrille genannt, beim Tenebrio molitor handelt es sich um die Larve des Mehlwurms und die Lacusta migratoria ist nichts anderes als die Wanderheuschrecke.

Alle drei sind in der EU jetzt in Form von Mehl als Zusatz in Nahrungsmitteln zugelassen, der Acheta domesticus seit dem 24. Januar 2023, die beiden anderen schon etwas länger.

Die Durchführungsbestimmung für den Acheta domesticus wurde am 3. Januar von Ursula Von der Leyen unterzeichnet, und zwar ohne die Approbation des Parlaments. Die Bevölkerung wurde über diese neue Bestimmung nicht informiert und wir fragen uns warum.

Zwar müssen die Inhaltsstoffe auf der Verpackung angegeben werden, dem Durchschnittsbürger sind diese Begriffe jedoch fremd und selbst, wenn die Begriffe auf deutsch angegeben werden – wer liest das?

Bemerkenswert ist aber vor allem, dass die von Ursula Von Der Leyen am 3. Januar unterzeichnete Durchführungsverordnung in den Artikeln 8, 9 und 10 zwar bemerkt, dass der Verzehr potenziell zu Allergien, insbesondere bei Menschen mit schon vorhandenen Allergien gegen Schalentiere, Mollusken und Hausstaub, ja sogar zu einem anaphylaktischen Schock und dementsprechend tödlich enden kann, eine Kennzeichnungspflicht diesbezüglich aber nicht vorgesehen ist.
Es sollen diesbezüglich lediglich Studien durchgeführt werden und solange die Ergebnisse nicht zur Verfügung stehen, wird der Verbraucher nicht über das Risiko einer Allergie oder anaphylaktischen Schocks informiert.

Mit anderen Worten: zuerst zulassen und dann testen, wie schädlich es ist.
Informiert wird der Verbraucher dann erst, wenn es schon zu spät ist.
Dem ein oder anderen wird dieser Leitsatz sicherlich bekannt vorkommen…

Unser Leitsatz bleibt nach wie vor der gleiche: PRIMUM NON NOCERE.

Diana Stiel, Alain Mertes, Michael Balter

Die vollständige Durchführungsverordnung der EU finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0005&from=DE

Veröffentlicht im GrenzEcho vom 02.03.2023.

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