Fragwürdige Verbote

Seit dem Beschluss neuer Anti-Corona-Maßnahmen seitens des föderalen Krisenzentrums darf das Auto nur noch für essentielle Zwecke wie die Fahrt zum Arbeitsplatz, Arzt oder Lebensmitteleinkauf genutzt werden.

Demnach ist es nun untersagt, sich mit dem Wagen in den Wald zu begeben, um einen Spaziergang zu unternehmen. Bei vielen Bürgern stößt diese Maßnahme berechtigterweise auf Unverständnis.

Beim Verbot, den Wald per Auto anzusteuern, stellen sich viele Bürger und auch wir von VIVANT uns die Frage nach der Verhältnismäßigkeit? Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ist ein Rechtsgrundsatz und verlangt das Abwägen von Maßnahmen im öffentlichen Interesse gegenüber den entstehenden Einschnitten in die Grundrechte.

Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte müssen dennoch auch in Krisenzeiten nachvollziehbar und verhältnismäßig sein. Sinnfreie Regelungen hingegen sind kontraproduktiv, sie führen zu Frust, Zorn und Skepsis und folglich zu weniger Solidarität.

Nun sind Schulen und Kindergärten geschlossen und die meisten Kinder daheim. Beschäftigung muss also her, aber wie, wenn der Zugang zu Spielplätzen und Parks versperrt ist und soziale Kontakte und Treffen verboten sind? Ein Spaziergang im Wald ist für die Familien somit eine willkommene Abwechslung.

Als Präventionsmaßnahme ist es umso wichtiger, dass Menschen im Freien ihre Abwehrkräfte stärken, und mittels Sonnenlicht die Vitamin-D-Speicher aufladen. Zudem stärkt der Gang durch Wald und Feld das Immunsystem und die Psyche. Dabei ist eine Ansteckungsgefahr innerhalb der Familie unter freiem Himmel oder im Auto wohl nicht größer, als im eigenen Zuhause.

Es sollte jedem erlaubt sein, sich auch per Auto zu den Wäldern der eigenen Gemeinde begeben zu dürfen. Der Spaziergang durch Wälder und Wiesen ist ein Grundrecht, welches uns in dieser Zeit mehr denn je uneingeschränkt zur Verfügung stehen sollte. Dabei trägt jeder die Verantwortung für sich und seine Gesundheit, ganz gleich ob mit oder ohne Corona-Krise.

An diese Eigenverantwortung und den gesunden Menschenverstand darf sich jeder Einzelne nochmals erinnern, damit er instinktiv entscheiden darf, was ihm gerade gut tut. Denn diese Entscheidung können und dürfen uns weder Obrigkeiten noch Nachbarschaftsdenunzianten abnehmen. Eine solche Bevormundung schwächt das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und mindert das Wohlbefinden.

Doch scheinbar ist den Verantwortlichen beim Verabschieden der Maßnahmen unterwegs der Sinn für das wirkliche Wohl der Bürger verloren gegangen.

Michael Balter
Alain Mertes
Diana Stiel

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