In der Plenarsitzung vom 21. November haben die Abgeordneten über Änderungen im Gemeindekodex, insbesondere über die Gemeinderatswahlen debatiert und abgestimmt.
Wir haben dazu folgende Abänderungsvorschläge eingereicht:
- Veröffentlichung des Quellcodes vor den Wahlen: BEGRÜNDUNG: Vor dem Hintergrund des Chaos bei den Wahlen im Jahr 2014, bei denen u. a. Programmierfehler eine der Ursachen des Debakels waren, sollte alles getan werden,um eine Wiederholung dieser Vorfälle zu verhindern. Zudem sollten aus Gründen der Transparenz die Quellcodes aller Programme,die bei den Wahlen verwendet werden, im Vorfeld veröffentlicht werden.
- Schaffung der Möglichkeit für Gemeinderatsmitglieder, bei Bauabnahmen anwesend sein zu können. BEGRÜNDUNG: Im Sinne der Transparenz,des allgemeinem Demokratieverständnisses und der besseren Kontrolle sollte jedem Gemeinderatsmitglied die Möglichkeit eingeräumt werden,administrative und technische Arbeiten, die von der Gemeinde durchgeführt werden, aus unmittelbarer Nähe zu begleiten,um somit eine bessere Kenntnis der Sachverhalte in der Gemeinde, in der es sein Amt ausübt,zu erhalten. Insbesondere soll jedem Ratsmitglied die Möglichkeit gegeben werden,an Besichtigungen von kommunalen Bauprojekten und an Bauabnahmen teilzunehmen.Die Bedingungen zur Wahrnehmung dieser Rechte durch den Gemeindemandatar werden in der Geschäftsordnung festgelegt.
- Schaffung der Möglichkeit für jur. Personen (z.B. Bürgerinitiativen) eine Klage im Namen der Gemeinde vor Gericht einzureichen, insofern die Gemeinde es versäumt dies selbst zu tun. BEGRÜNDUNG: Diese Möglichkeit besteht zurzeit nur für natürliche Personen, also für die Bürger.
Alle unsere Abänderungsvorschläge wurden seitens der Mehrheit abgelehnt.
Lesen Sie hier die diesbezügliche Rede von Alain Mertes.
Zu der von der Regierung vorgestellten Strategie zur Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus lesen Sie hier die Rede von Michael Balter.