Denkmalschutzdekret

In der Ple­nar­sit­zung vom 20. Febru­ar 2017 wur­de über das Dekret zum Schutz des beweg­li­chen Kul­tur­guts von außer­or­dent­li­cher Bedeu­tung abge­stimmt. Mit die­sem Dekret soll die gesetz­li­che Grund­la­ge geschaf­fen wer­den, um beweg­li­che Kul­tur­gü­ter von bedeu­ten­dem Wert unter beson­de­ren Schutz stel­len zu können.

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