Verfassungsbruch — Die Regierung handelt illegal

Ein klei­ner Licht­blick für den demo­kra­ti­schen Rechts­staat. Das Gericht Ers­ter Instanz in Brüs­sel hat also ent­schie­den, dass die gel­ten­den Bestim­mun­gen nicht als Grund­la­ge für das Feu­er­werk an minis­te­ri­el­len Erlas­se die­nen kön­nen. Ohne Gesetz kei­ne Maß­nah­men. Die Coro­na-Regeln haben kei­ne Legi­ti­ma­ti­on. Die Will­kür soll ein Ende haben.

Die Vivant Frak­ti­on hat letz­tes Jahr in meh­re­ren Pres­se­mit­tei­lun­gen genau die­sen Miss­stand immer wie­der ange­mahnt und ange­pran­gert. Im Zuge des­sen hat Vivant eben­falls die Posi­ti­on der Liga für Men­schen­rech­te her­vor­ge­ho­ben, die nun mit ihrer Kla­ge erfolg­reich war. Das lang­fris­ti­ge Regie­ren per Not­de­kret am Par­la­ment vor­bei, durf­te und darf kei­nen Bestand haben.

Wenn der nor­ma­le Bür­ger sich nicht an die Rechts­grund­la­gen, also Ver­fas­sung und Geset­ze hält, nennt man das mit­un­ter kri­mi­nell. Straf­recht­li­che Aktio­nen fol­gen auf dem Fuße. Bei der Regie­rung ver­hält sich das anders. Aus Regie­rungs­krei­sen äußer­te man sich umge­hend, dass die Bevöl­ke­rung sich trotz­dem an alle Maß­nah­men zu hal­ten habe, und dass die dra­ko­ni­schen Stra­fen wei­ter Gül­tig­keit haben — egal wie irr­sin­nig man­che von die­sen erschei­nen mögen. In ein­fa­chen Wor­ten: Legal, ille­gal, voll­kom­men egal!

Mit dem Umstand, dass die Regie­rung gegen die­ses Urteil Beru­fung ein­legt, stellt sie sich selbst ein Armuts­zeug­nis aus. Wie­so kön­nen sie nicht ein­fach ein­ge­ste­hen, dass sie die Ver­fas­sung gebro­chen haben? Viel­leicht mal einen Feh­ler zuge­ben und dar­an arbei­ten? Es ist ja nicht nur die­ses Urteil, wel­ches der All­ge­mein­heit zeigt, wie bedeu­tend es ist, dass die Jus­tiz unab­hän­gig von der Exe­ku­ti­ve bleibt. Denn die­ses Urteil ist ja nur die Spit­ze des Eis­bergs. Kri­ti­ker und juris­ti­sche Exper­ten pran­gern die feh­len­de gesetz­li­che Basis der Maß­nah­men schon seit Mona­ten an, und das zu Recht! Dies alles ein­fach zu über­ge­hen kennt man von ande­ren Regie­rungs­for­men, nicht von einer Demokratie.

Wir leben in einem Land, wo ein Gericht erst bestä­ti­gen muss, dass die Maß­nah­men nicht ver­fas­sungs­kon­form und somit ille­gal sind. Dass es über­haupt erst so weit kom­men muss­te, obschon jeder ein­zel­ne Minis­ter und Abge­ord­ne­te einen Eid auf die bel­gi­sche Ver­fas­sung geleis­tet hat, ist an sich ja schon ein star­kes Stück. Es zeigt auch die Igno­ranz der Regie­rung vor unse­rer Ver­fas­sung. Die Krö­nung jedoch ist die Reak­ti­on des Gesund­heits­mi­nis­ters Frank Van­denb­rou­cke. Er sagt, dass ihn das Urteil nicht „beein­dru­cke“, was wie­der­holt sei­ne Arro­ganz – nicht nur gegen­über der Bevöl­ke­rung son­dern auch gegen­über der Ver­fas­sung — widerspiegelt.

Die Gül­tig­keit der straf­recht­li­chen Sank­tio­nen, die an die Maß­nah­men durch minis­te­ri­el­le Erlas­se geknüpft sind, gera­ten aktu­ell gehö­rig ins Tau­meln. Doch es ist nur ein Etap­pen­sieg für die Ver­tei­di­ger der Ver­fas­sungs­rech­te. Der Regie­rung wird genü­gend Spiel­raum gewährt, um in die Lega­li­tät zurück­zu­keh­ren und den­noch ihrer Linie treu zu blei­ben. Nun wird also zeit­nah und gezwun­ge­ner­ma­ßen mit Vehe­menz am not­wen­di­gen Pan­de­mie­ge­setz gear­bei­tet wer­den. Doch auch hier mah­nen wir zur Vor­sicht! Es gilt für alle Sei­ten Acht zu geben, dass das Pan­de­mie­ge­setz nicht nur die Zustim­mung der Kam­mer hat, son­dern vor allem ver­fas­sungs­kon­form ist! Ein ers­ter Ent­wurf wur­de bereits von Ver­fas­sungs­recht­lern kri­ti­siert, da es sich haupt­säch­lich um ein zusam­men­ge­wür­fel­tes Gesetz aus bis­he­ri­gen minis­te­ri­el­len Erlas­sen han­delt, was nicht der Sinn der Sache ist. Es darf nicht sein, dass ein nicht genü­gend dis­ku­tier­tes und geprüf­tes Pan­de­mie­ge­setz am Ende die Büch­se der Pan­do­ra öffnet.

Denn ist es nicht so, dass es in die­ser Kri­se von Grund auf falsch ist, straf­recht­li­che Aktio­nen gegen die eige­nen Bür­ger durch­zu­set­zen, nur um ein gewünsch­tes Ver­hal­ten zu erzwin­gen? Soll­te man jetzt nicht ver­su­chen gemein­sam mit dem Volk die Kri­se zu bewäl­ti­gen, und nicht gegen das Volk?

Die Grund­rech­te der Bür­ger sind unver­han­del­bar, oder in den Wor­ten der Regie­rungs­po­li­ti­ker: sie sind alter­na­tiv­los! – Die Maß­nah­men sind aller­dings nicht alter­na­tiv­los! Die­ser Fakt wird inzwi­schen von einer Viel­zahl an Daten und wis­sen­schaft­li­chen Stu­di­en belegt.

Die Vivant-Frak­ti­on wird sich auch wei­ter­hin für den Erhalt des Rechts­staats ein­set­zen und kon­struk­ti­ve Alter­na­tiv­vor­schlä­ge zu den gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men ein­brin­gen. Denn eins ist mitt­ler­wei­le ganz klar: Die Fol­gen der Maß­nah­men ste­hen in kei­nem Ver­hält­nis zu deren angeb­li­chen Nutzen.

Dia­na Stiel

Alain Mer­tes

Micha­el Balter