Fragwürdige Verbote

Seit dem Beschluss neu­er Anti-Coro­na-Maß­nah­men sei­tens des föde­ra­len Kri­sen­zen­trums darf das Auto nur noch für essen­ti­el­le Zwe­cke wie die Fahrt zum Arbeits­platz, Arzt oder Lebens­mit­tel­ein­kauf genutzt werden.

Dem­nach ist es nun unter­sagt, sich mit dem Wagen in den Wald zu bege­ben, um einen Spa­zier­gang zu unter­neh­men. Bei vie­len Bür­gern stößt die­se Maß­nah­me berech­tig­ter­wei­se auf Unverständnis.

Beim Ver­bot, den Wald per Auto anzu­steu­ern, stel­len sich vie­le Bür­ger und auch wir von VIVANT uns die Fra­ge nach der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit? Das Prin­zip der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit ist ein Rechts­grund­satz und ver­langt das Abwä­gen von Maß­nah­men im öffent­li­chen Inter­es­se gegen­über den ent­ste­hen­den Ein­schnit­ten in die Grundrechte.

Ein­schrän­kun­gen der Per­sön­lich­keits­rech­te müs­sen den­noch auch in Kri­sen­zei­ten nach­voll­zieh­bar und ver­hält­nis­mä­ßig sein. Sinn­freie Rege­lun­gen hin­ge­gen sind kon­tra­pro­duk­tiv, sie füh­ren zu Frust, Zorn und Skep­sis und folg­lich zu weni­ger Solidarität.

Nun sind Schu­len und Kin­der­gär­ten geschlos­sen und die meis­ten Kin­der daheim. Beschäf­ti­gung muss also her, aber wie, wenn der Zugang zu Spiel­plät­zen und Parks ver­sperrt ist und sozia­le Kon­tak­te und Tref­fen ver­bo­ten sind? Ein Spa­zier­gang im Wald ist für die Fami­li­en somit eine will­kom­me­ne Abwechslung.

Als Prä­ven­ti­ons­maß­nah­me ist es umso wich­ti­ger, dass Men­schen im Frei­en ihre Abwehr­kräf­te stär­ken, und mit­tels Son­nen­licht die Vit­amin-D-Spei­cher auf­la­den. Zudem stärkt der Gang durch Wald und Feld das Immun­sys­tem und die Psy­che. Dabei ist eine Anste­ckungs­ge­fahr inner­halb der Fami­lie unter frei­em Him­mel oder im Auto wohl nicht grö­ßer, als im eige­nen Zuhause.

Es soll­te jedem erlaubt sein, sich auch per Auto zu den Wäl­dern der eige­nen Gemein­de bege­ben zu dür­fen. Der Spa­zier­gang durch Wäl­der und Wie­sen ist ein Grund­recht, wel­ches uns in die­ser Zeit mehr denn je unein­ge­schränkt zur Ver­fü­gung ste­hen soll­te. Dabei trägt jeder die Ver­ant­wor­tung für sich und sei­ne Gesund­heit, ganz gleich ob mit oder ohne Corona-Krise.

An die­se Eigen­ver­ant­wor­tung und den gesun­den Men­schen­ver­stand darf sich jeder Ein­zel­ne noch­mals erin­nern, damit er instink­tiv ent­schei­den darf, was ihm gera­de gut tut. Denn die­se Ent­schei­dung kön­nen und dür­fen uns weder Obrig­kei­ten noch Nach­bar­schafts­de­nun­zi­an­ten abneh­men. Eine sol­che Bevor­mun­dung schwächt das Ver­trau­en in die eige­nen Fähig­kei­ten und min­dert das Wohlbefinden.

Doch schein­bar ist den Ver­ant­wort­li­chen beim Ver­ab­schie­den der Maß­nah­men unter­wegs der Sinn für das wirk­li­che Wohl der Bür­ger ver­lo­ren gegangen.

Micha­el Balter
Alain Mertes
Dia­na Stiel