Plenum vom 25.09.2017

In der Ple­nar­sit­zung vom 25.09.2017 ging Micha­el Bal­ter in sei­nem Rede­bei­trag auf Regie­rungs­er­klä­rung von Sep­tem­ber 2017 ein. Dabei den Schwer­punkt auf die Fami­li­en­po­li­tik und auf das Wohl des Kindes. 

Er beruft sich dabei auf Arti­kel 22bis der Ver­fas­sung: „Das Wohl des Kin­des ist in allen Ent­schei­dun­gen, die es betref­fen, vor­ran­gig zu berücksichtigen.“

Lesen Sie hier sei­nen Bei­trag zu die­sem Tages­ord­nungs­punkt. Sehen Sie sich hier den Bei­trag an: