In der Plenarsitzung vom 25.09.2017 ging Michael Balter in seinem Redebeitrag auf Regierungserklärung von September 2017 ein. Dabei den Schwerpunkt auf die Familienpolitik und auf das Wohl des Kindes.
Er beruft sich dabei auf Artikel 22bis der Verfassung: „Das Wohl des Kindes ist in allen Entscheidungen, die es betreffen, vorrangig zu berücksichtigen.“
Lesen Sie hier seinen Beitrag zu diesem Tagesordnungspunkt. Sehen Sie sich hier den Beitrag an: