Resolutionsvorschlag zur Verbesserung der Bankdienstleistungen und zur Verankerung des Rechts auf Zahlung mit Bargeld in der Verfassung

Am 3. November 2023 hinterlegte die Vivant-Fraktion ihren Resolutionsvorschlag zur Verbesserung der Bankdienstleistungen und zur Verankerung des Rechts auf Zahlung mit Bargeld in der Verfassung im Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Folgende Pressemitteilung wurde dazu veröffentlicht:

Unzumutbare Situation bei den Bankdienstleistungen – die Vivant-Fraktion reicht Resolutionsvorschlag ein

Seit der Einführung der neuen Geldautomaten des privaten Betreibers BATOPIN bzw. der Abschaffung der Geldautomaten in den Bankfilialen häufen sich in der Bevölkerung die Beschwerden bezüglich der angebotenen Bankdienstleistungen.

Beklagt werden lange Wartezeiten, ständige Geräteprobleme, Sauberkeit, unzureichende Verfügbarkeit von Banknoten, mangelnde Sicherheitsstandards und mangelnde Diskretion bei Geldtransaktionen an öffentlichen Cash-Punkten.

Die Abschaffung der Bankautomaten entspricht nicht dem Wunsch der Bürger und wurde, wieder einmal, über die Köpfe der Menschen hinweg entschieden. Sie ist eine weitere Einschränkung bei der Verwendung von Bargeld. Dabei stellt Bargeld eine barrierefreie Form der Zahlung dar, bietet Anonymität und Datenschutz, indem es Transaktionen ermöglicht, ohne persönliche Informationen preiszugeben. Zudem ist Bargeld in Situationen von Stromausfällen oder technischen Störungen zuverlässig und gewährleistet somit die Kontinuität von Transaktionen, selbst unter widrigen Umständen. Kurzum, Bargeld repräsentiert gelebte Freiheit. 

Auch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft äußerte kürzlich ihre deutliche Unzufriedenheit und Enttäuschung über die Situation bei den Bankdienstleistungen. Trotz Bemühungen und Gesprächen mit den beteiligten Parteien und der Verabschiedung einer Resolution am 23. Mai 2022 im Parlament in Eupen gibt es bisher keinen Fortschritt in dieser Angelegenheit.

Es muss heute mehr denn je sichergestellt werden, dass die Banken ihre Dienstleistungen in angemessener Qualität und für alle zugänglich anbieten. Dabei muss die notwendige Diskretion bei der Nutzung gewährleistet werden und sind alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Vivant-Fraktion im PDG unterstützt in diesem Sinne die jüngste Forderung der Verbraucherschutzzentrale VoG nach einem barrierefreien Zugang zu einer ausreichenden Anzahl von Geldautomaten.

Die Verbraucherschutzzentrale kritisiert die mangelnde Diskretion in den kleinen Innenräumen der Cash-Punkte, die es Wartenden leicht macht, die Transaktionen der anderen Nutzer einzusehen.

Diese Sorge um Privatsphäre und Sicherheit könnte durch eine Verpflichtung der Banken zur direkten Erbringung von Dienstleitungen gelöst werden. Es gilt klare Richtlinien und Bestimmungen zu formulieren, um sicherzustellen, dass der traditionelle Vorgang, bei dem Kunden einfach zur Bank gehen können, um Geld einzuzahlen oder abzuheben, wieder uneingeschränkt gewährleistet ist. So wie es früher einmal in Belgien gewesen ist und wie es in verschiedenen Ländern der EU immer noch immer der Fall ist, wie beispielsweise in Deutschland. Schlussendlich hat der Kunde einen Vertrag mit seiner Bank und nicht mit Drittanbietern wie Batopin.

Die Vivant-Fraktion hat diesbezüglich eine Resolution im Parlament der DG hinterlegt. Dieser fordert qualitativ hochwertige Bankdienstleistungen mit hohen Sicherheits- und Diskretionsstandards, sowie die Verankerung des Rechts auf Bargeld in der Verfassung.

Der Resolutionsvorschlag hebt insbesondere folgende Punkte hervor:

– Wiederherstellen des traditionellen Vorgangs, bei dem Kunden einfach zur Bank gehen können, um Geld einzuzahlen oder abzuheben.

– Gewährleistung eines problemlosen Zugangs zu ausreichend Bankautomaten in akzeptabler Nähe für alle Bürger.

– Berücksichtigung der Bedürfnisse von älteren Menschen und Rollstuhlfahrern bei der Gestaltung von Bankautomaten und Cash-Punkten.

– Gewährleistung von Sicherheitsstandards und Diskretion bei Geldtransaktionen an öffentlichen Orten.

– Dienstleistungserbringung durch die Banken selbst und nicht allein durch Drittanbieter

– Gewährleistung eines geschützten Umfeldes bei Finanztransaktionen

Die Resolution appelliert an die belgische Föderalregierung, die föderale Abgeordnetenkammer und den Senat, sicherzustellen, dass Banken die Anforderungen der Richtlinie 2014/92/EU erfüllen und einen standardisierten, qualitativ hochwertigen und geschützten Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen gewährleisten, denn die aktuelle Situation ist unzumutbar.

Derzeit lassen wir Anwälte die Vorgehensweise der Banken prüfen und behalten uns mögliche rechtliche Schritte in dieser Angelegenheit vor.

Die Vivant-Fraktion fordert eine rasche Intervention der verantwortlichen Instanzen, d.h. der Föderalregierung, der föderalen Abgeordnetenkammer und des Senats, die genannten Probleme zu beheben und den Zugang zu Finanzdienstleistungen für alle Bürger zu verbessern.

Gleichzeitig erneuern wir in diesem Resolutionsvorschlag unsere Forderung an die Föderale Ebene nach einer Verankerung des Bargelds in der Verfassung, sowie an die EU-Ebene, keine weiteren europäischen Reglementierungen in Bezug zur Verwendung von Bargeld vorzuschreiben, um dem schleichenden Prozess der Bargeldabschaffung entgegenzuwirken.

Vivant-Fraktion
Diana Stiel, Alain Mertes, Michael Balter

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